Sie wollen mehr? Bei uns wird Teilzeitaufstockung belohnt.
Mitarbeitende in Teilzeit können ab sofort ihre Arbeitszeitanteile erhöhen. Es lohnt sich!

Prämienhöhe:
2000
EURO
= 5 % VK-Erhöhung - bezogen auf ein Jahr (oder je 1 Quartal = 500 €)
2800
EURO
= 10 % VK-Erhöhung - bezogen auf ein Jahr (oder je 1 Quartal = 700 €)
3300
EURO
= 15 % VK-Erhöhung - bezogen auf ein Jahr (oder je 1 Quartal = 825 €)
3700
EURO
= 20 % VK-Erhöhung - brutto bezogen auf ein Jahr (oder je 1 Quartal = 925 €)
4000
EURO
= 25 % VK-Erhöhung (und mehr) - brutto bezogen auf ein Jahr (1 Quartal = 1.000 €)

Voraussetzungen / Bedingungen
- Gültig ab 01.01.2023
- Mindestdauer der Aufstockung: 1 Quartal
- Mindestumfang der Erhöhung: 0,05 VK (5 % Arbeitszeitanteil)
- Und das Beste: Sie können den Auszahlungszeitpunkt der Prämie frei bestimmen
- Für die vereinbarte Zeit der Aufstockung wird eine Reduktion der Arbeitszeit ausgeschlossen.
- Der vereinbarte erhöhte Arbeitszeitanteil darf nicht für die Ermöglichung von Freizeitausgleich aus bestehenden Arbeitszeitkonten verwendet werden (Einfrieren des AZK bei Vertragsabschluss).
- Kündigen Mitarbeiter:innen und endet das Arbeitsverhältnis während der Dauer der Aufstockung, ist die Prämie anteilig (gezwölftelt) zurück zu zahlen. Dasselbe gilt für volle Monate, in denen kein Entgeltanspruch aus geleisteter Arbeit besteht (BV, EZ, Krank ohne Lohnfortzahlung).
- Neueinstellungen können sich erst nach einer Wartefrist von 6 Monaten für das Programm bewerben.
- Mitarbeiter:innen, die ihre Arbeitszeit abgesenkt haben, können sich erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Absenkung für das Programm bewerben (mit einer Übergangsfrist für Mitarbeitende, die vor dem Geltungszeitpunkt 01.01.2023 ihre Arbeitszeit reduziert haben).
Einer für Alle – Alle für Einen!
Füllen Sie die Lücken in den offenen Dienstplanpositionen während der Planungsphase. Das zahlt sich für Sie und Ihr Team aus!

- Gültig ab 01.01.2023 (auch wenn die Planung für Januar und Februar schon abgeschlossen ist)
- Methode: zusätzliche Dienstübernahmen, mit denen verlässlich langfristig geplant werden kann (kein Einspringmodell)
- Teilnehmen können nur Mitarbeitende mit Mindeststellenanteil von 95 %, die mit ihrer Sollarbeitszeit bereits vollständig im Monat verplant wurden
- Die Übernahme dieser Zusatzdienste führt nicht zu Zusatzurlaubsansprüchen gem. AVR
- Jeder übernommene und tatsächlich geleistete Zusatzdienst wird pauschal mit 300 € vergütet (inkl. aller Zulagen, Zuschläge oder sonstiger Vergütungsbestandteile)
- Die Obergrenze bildet das Arbeitszeitgesetz (nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden/Woche)

Vorgehen
Fragen Sie bei Ihrer pflegerischen Leitung nach. Sie kann Sie über freie Dienste informieren. Wenn Sie die o. g. Voraussetzung erfüllen, können Sie sich ganz einfach für die offenen Dienste anmelden. Diese offenen Dienste werden mit einem eigenen Kürzel im Dienstplan vermerkt und abgerechnet, soweit der Dienst tatsächlich geleistet wurde.
Holen Sie jetzt Ihre Freunde ins Team und erhalten einen Bonus.
Mitarbeiter:innen werben Mitarbeiter:innen
Das bestehende Programm wird bis auf Weiteres fortgeführt. Mitarbeiter:innen, die andere Mitarbeiter:innen für die Pflege oder als Hebammen werben, erhalten eine
Prämie von 1.500 € brutto
in 2 Raten.
Melden Sie sich ganz einfach bei unserem Empfehlungsmanager an und versenden Sie die offenen Stellen an Ihre Freunde und Familie.

Vorgehen
Fragen Sie bei Ihrer pflegerischen Leitung nach. Sie kann Sie über freie Dienste informieren. Wenn Sie die o. g. Voraussetzung erfüllen, können Sie sich ganz einfach für die offenen Dienste anmelden. Diese offenen Dienste werden mit einem eigenen Kürzel im Dienstplan vermerkt und abgerechnet, soweit der Dienst tatsächlich geleistet wurde.
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Dann melden Sie sich gerne bei Ihrer Stationsleitung oder direkt hier.
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Das St. Joseph Krankenhaus Berlin Tempelhof und das Franziskus-Krankenhaus Berlin gehören zum Elisabeth Vinzenz Verbund - einer starken Gemeinschaft katholischer Krankenhäuser, die für Qualität und Zuwendung in Medizin und Pflege stehen.