Parkraumbewirtschaftung um das St. Joseph Krankenhaus
Parkraumbewirtschaftung in der Parkzone 90
Aufgrund unserer zentralen Lage befindet sich rund um das St. Joseph Krankenhaus die Parkzone 90, das Parken ist somit gebührenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung von der Parkraumbewirtschaftung zu erhalten. Im Folgenden möchten wir Sie mit allen notwendigen Informationen hierfür versorgen.
Der Antrag muss individuell persönlich von Ihnen bei der Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg gestellt werden
Für den Erhalt der Ausnahmegenehmigung müssen Sie eine der beiden Voraussetzungen der Nummer zwei AV StVO PRB-AG UngünstArb erfüllen.
Als Anlage müssen Sie folgende Dokumente beifügen:
•Kopie/n des/r Kfz-Schein(e)
•Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, ob befristeter oder unbefristeter Arbeitsplatz
•Schichtpläne der letzten 6–8 Wochen
•Angabe wie man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren müsste z. B. Auszug aus dem BVG Plan
•Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und genaue Begründung
Entsprechend des Antrags können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Ausnahmegenehmigung ein Jahr oder direkt für zwei Jahre beantragen. Sollten Sie einen befristeten Vertrag haben, dann wird die Ausnahmegenehmigung maximal bis zum Ende der Befristung ausgestellt. Bei Vertragsverlängerung oder Entfristung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Ausnahmegenehmigung (A4-Blatt) sowie einen Gebührenbescheid erhalten Sie dann an Ihre private Anschrift. Folieren Sie die Ausnahmegenehmigung bitte anschließend und legen Sie sie gut sichtbar in Ihr Fahrzeug.
Bitte beachten Sie bei der Überweisung der Gebühren stets das Kassenzeichen mit anzugeben, da der Geldeingang sonst nicht zugeordnet werden kann und Sie eine Mahnung bekommen.
Bei Änderungen Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Ausnahmegenehmigung müssen Sie eine neue Ausnahmegenehmigung (Umschreibung) beantragen.
Umschreibungen werden priorisiert bearbeitet. Hierzu müssen Sie die alte Ausnahmegenehmigung ans Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg zurücksenden oder ein Foto der zerschnittenen Ausnahmegenehmigung per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde Tempelhof- Schöneberg senden. Eine Umschreibung kostet aktuell
15,00 Euro.
Im Falle eines Verlusts der Ausnahmegenehmigung müssen Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg vereinbaren. Eine neue Ausnahmegenehmigung wird Ihnen erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ausgestellt.
Hinweis
Im Falle eines Verlusts oder einer Änderung der Ausnahmegenehmigung sowie bei Ablehnung des Antrags können Kosten entstehen.
Für Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an: personal@joseph-kliniken.de .

Anmeldung
So funktioniert es:
Den vollständig ausgefüllten und unterschrieben Antrag nebst Anlagen senden Sie bitte postalisch direkt an:
Straßenverkehrsbehörde
Tempelhof-Schöneberg
Großbeerenstr. 2–10, Haus 3
12107 Berlin
Alternativ können Sie den Antrag nebst Anlagen auch als Scan senden an: park-ag@ba-ts.berlin.de
Hinweis: Bitte nicht über beide Wege einsenden.
Für den Antrag benötigen Sie:
- Antragsformular erhältlich in Roxtra und in der
Personalabteilung - als Anlage müssen Sie folgende Dokumente beilegen:
- Kopie/n des/r Kfz-Schein(e)
- Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, ob befristeter oder unbefristeter Arbeitsplatz
- Schichtpläne der letzten 6–8 Wochen
- Angabe wie man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren müsste z. B. Auszug aus dem BVG Plan
- Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und genaue Begründung



